“Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird”

Fr 31.August 2007 von Uwe Kommentieren »

Was habt Ihr denn, klingt doch gut. :evil:

Bockwindmühle im Freilichtmuseum Detmold

Im Osten (DDR) gab es so ein Spielchen auch schon mal. Dort durfte man ja nicht ‘Mauer’ sagen wenn man den ‘Antifaschistisch demokratischen Schutzwall’ um West-Berlin herum meinte!!!
Nun gab es ja auch damals schon ein Kinderlied – “Auf der Mauer, auf der Lauer, sitzt ‘ne kleine Wanze…” – Ihr könnt Euch sicher gut vorstellen, wie dann das Lied in der DDR klang. ;-) ….
“Auf dem ‘Antifaschistisch demokratischen Schutzwall’ auf der Lauer, …”

Okay, der Unterschied ist, damals wurde man nicht ‘nur’ Abgemahnt. Aber damals wusste auch jedes Kind, das man mit dem Begriff ‘Mauer’ etwas vorsichtiger umgehen musste. Auf Heise las ich die Tage, dass es heute wieder Begriffe gibt, die man besser nicht ausspricht, zumindest wenn die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Nähe ist!

Hier Sind auch noch ein Paar interessante Seiten:

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